Stefan Wehrmeyer heiße ich und ich arbeite für die Open Knowledge Foundation
und für die habe ich das Portal "Frag den Staat" entworfe und betreibe
es auch als Projektleiter. Nebenbei mache ich auch Sachen wie das Bundes-Git
vielleicht habt ihr ja davon gehört.
Falls ihr Sticker wollt, kommt einfach zu unserem Talk am 4. Tag abends.
Die Open Knowledge Foundation ist eine gemeinnützige Organisation
wir machen Projekte im Bereich OpenData, OpenGoverment
und wollen offenes Wissen fördern. Dafür haben wir z.B. den Offenen Haushalt
gebaut, also eine Haushalts-Visualisierung. Wir betreiben das Offene Parlament
um den Bundestag ein Bisschen transparenter zu machen. Und wir haben auch
etwas gestartet, das nennt sich Stadt-Land-Code, das ist ein
Inkubator für Bürgerwerkzeuge, also wie können wir
Hacker dazu bringen, Anwendungen wie z.B. Frag-den-Staat zu bauen, um
die Interaktion zwischen Bürger und Staat einfacher zu machen.
Aber heute gehts jetzt hier um Informationsfreiheit.
Wer weiß denn hier was Informationsfreiheit ist?
Da so'n paaar Hände... alles klar.
Informationsfreiheit - ich hab hier mal'ne Definition mitgebracht.
Informationsfreiheit wird auch sehr lose benutzt, die Freiheit aller Daten und so.
Aber ich sage, Informationsfreiheit ist das voraussetzunglose Recht
aller Bürger auf Zugang zu Informationen der Verwaltung
Als Bürger hat man dann also Zugriff auf
Informationen der Verwaltung, ohne
eine besondere Berechtigung oder ein Anliegen zu haben.
Es ist voraussetzungslos und gilt für alle Bürger. Das klingt sehr einfach, mal schauen wie Deutschland
das so umgesetzt hat. Deutsche Informationsfreiheit ist leider dann doch
etwas komplizierter. Das Recht, es gibt da verschiedene
Gesetze für die verschiedenen Informationen. Das Informationsfreiheitsgesetz
IFG für allg. amtl. Informationen
das UIG, Umwelt-Informationsgesetz,
und das VIG, Verbraucher-Inforamtionsgesetz.
Es ist erstmal schonmal komisch, dass man da drei Gesetze hat
für die unterschiedlichen Informationen. Dann gibt es noch verschiedene rechtliche
Zuständigkeitsbereiche zwischen Bund und Ländern
dann den Unterschied zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Verwaltung. Also, man kann
zwar Behörden anfragen wie Bundesministerien usw. man kann aber auch
die nicht-öffentliche Verwaltung anfragen, also die Verwaltung
die letztlich nur öffenltliche Aufgaben wahrnimmt, aber z.B.
einfach eine private GmbH ist. Aber da gelten dann
ggf. besondere Regeln. Dann der Zugang, der kann antragsbisert sein
oder antragslos. Pull und Push.
Dann gebührenfrei oder gebührenpflichtig.
Dann kann es eine Auskunft sein, eine Einsicht oder eine Übersendung von Kopien
elektronisch oder schriftlich. Wenn man etwas elektronisch enpfängt
dann muss das nicht unbedingt maschinenlesbar sein, es kann auch ein Scan
eines Ausdrucks eines Excel-Tabelle sein. Das ist oft genug passiert.
Aber wie machen wir das einfacher?
Mit Frag-den-Staat. Frag-den-Staat macht Anfragen
nach den Informationsfreiheitsgesetzen und Korrespondenzen mit den Behörden einfacher.
Wir haben eine Webseite über die man die Anfragen stellen kann
und die diese Fragen und Antworten auch veröffentlicht.
Das sieht so aus.
Hier unten haben wir die gerade erfolgreichen und abgelehnten Anfragen.
Die aktuellen dazu, hier eine aus Hamburg.
Hier eine aus NRW. Jetzt gucken wir mal
eine Liste dieser Anfragen, hier kann man filtern
nach Erfolgreich oder anderen Zuständen, nach Bund, Berlin oder Hamburg
Hier die ganzen Hamburg-Anfragen.
Man kann auch Anfragen stellen. Das sollten wir gleich mal machen, um euch zu zeigen
dass es wirklich nicht schwer ist.
Die erste Frage, wenn man so eine Anfrage stellen will
was möchte überhaupt wissen?
Ich hab ein paar seriöse Nachrichtenseiten mal aufgemacht.
Spiegel Online, Zeit, Fefe
Tagesschau ist mir letztens
aufgefallen: Herr Rösler will Staatsbeteiligung versilbern.
Der Staat muss sich aus Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstituten
zurückziehen, zitiert die Welt aus einem Positionspapier des Ministeriums.
Das finde ich am besten, wenn Journalisten aus Positionspapieren zitieren.
aber die selber nicht veröffentlichen. Dann bleibt es am einfachen Bürger hängen,
sich was auszudenken. Oder wir können dieses Papier einfach mal anfragen.
Der Rösler ist also
im Wirtschaftsministerium, dann gehen wir hier mal zurück und suchen
dann haben wir hier das Minsiterium
und dann hier eine Anti-Troll-Frage
und das heißt
was wollen wir, das ganze hieß
Das Positionspapier zum Verkauf von Staatbeteiligungen.
Das schreiben wir einfach hier rein.
Bitte senden Sie mir folgendes zu, das Positionspapier zum Verkauf von Staatbeteiligungen
sishe - und dann der Tagesschau-Link.
damit klar, ist dass ich das Aktuelle meine.
Warum will ich das persönlich wissen?
Privatisierung, das ist immer gut gelaufen, aber
ich will trotzden schauen, was sich Herr Rösler dabei denkt.
Soll öffentlich sein, prüfen, absenden.
Damit habe ich dann auch meine
Informationsfreiheitsanfrage gestellt. Sie ist jetzt online.
Die ist jetzt online schon verfügbar. Ich werde jetzt hoffentlich
in einem Monat eine Antwort erhalten.
So einfach kann es sein eine Anfrage zu stellen.
Ihr könnt das auch.
Jetzt haben wir ein paar Statistiken.
Das Projekt läuft seit dem 01.08.2011.
Zwei interessante Fakten werde ich gleich erzählen
2012 sind wir erstmals ein ganzes Jahr
mitgelaufen und haben insgesamt
2311 Anfragen gehabt. Zum Vergleich die Bundesstatistik
sieht für 2011 3280 Anfragen.
Das heißt, wir haben schon 2/3 der Bundesanfragen
von 2011 über frag-den-staat abgedeckt
ich bin guten Mutes, dass wir das noch toppen.
Fast die Hälfte der Anfragen von 2012
sind erfolgreich, 20% teilsweise.
Das heißt, wenn man eine Anfrage stellt, bekommt man auch
oft eine Antwort die genügestellend ist.
Nur 60% werden abgelehnt
bei 13% ist die Information nicht vorhanden
Die Top-Behörde ist der Bundestag
Hier hab ich eine bunte Grafik gemacht
damit ihr wieder aufwacht. Das ist
einfache so'ne Art Cloud-Wolke aller Ausnahmen
die gelten können. Größtenteils nachteilige Auswirkungen
die verhindert werden sollen
Beziehungen, Vertraulichkeit und Sicherheit ganz wichtig sind
die Top-Gründe für die Verweigerung des Zugangs
1. Das Gesetz ist nicht anwendbar
Das Gesetz trifft für die Anfrage nicht zu
oder die Information ist schon öffentlich
Dann Schutz von geistigem Eigentum
und Geschäftsgeheimnissen ist die Lieblingsausrede momentan
also die Ausnahme die am häufigsten benutzt wird.
Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen
Über nach Israel geschickte U-Boote bekommt man nichts
nur den Hinweis auf diese Ausnahme
Internationale Beziehungen müssen da geschützt werden, und dann noch behördliche Entsscheidungsprozesse
und personenbezogene Daten. Noch eine schöne Grafik,
die Entwicklung 2012.
Da ist offensichtlich irgendwas passiert.
Auf zwei Events wollen wir genauer eingehen.
Das erste sind Gutachten des Bundestags.
Der erstellt über den wissenschaftlichen Dienst Gutachten
für die Abgeordneten
Ein Teil diese Gutachten sind öffentlichen, aber ein Teil
auch nicht. Wenn man diese Gutachten anfragen will
was eigentlich unser Recht sein sollte
schließlich entscheiden die Abgeordneten anhand der Gutachten,
da sollte man ja mal reingucken ob alles in Ordnung ist
aber wenn man so eine Anfrage stellt, dann hört man vom Bundestag
1. dass der wiss. Dienst nicht unter das Informatiosnfreiheitsgesetz fällt.
Er nimmt sich da aus. Das wurde gerichtlich auch schon geklärt. dass er eigentlich doch drunter fällt.
Aber die finale Entscheidung dazu steht noch aus.
2. dass das Urheberrecht
gilt. Wir können das nicht zusenden wegen dem Urheberrecht.
An dem Gutachten hat jemand ein Urheberrecht und wenn wir es versenden
dann können Sie das ja veröffentlichen und dann ist das Veröffentlichungsrecht
nicht mehr gegeben. Na gut, dann
veröffentlichen wir es halt nicht. Wir haben z.B. das Gutachten zur
Abgeordnetenkorruption dan erhalten, da stand aber drin,
im Anschreiben, dass das übersandte Gutachten,
nicht die Befugnis der Verbreitung enthält
Die unerlaubte Veröffentlichung oder Verbreitung von Arbeiten des wiss. Dienstes
stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird sowohl zivil- als auch
strafrechtlich verfolgt.
Da habe ich es eben nicht veröffentlicht.
Ich habe es aber bekommen.
Das ist jedermanns Recht, jeder kann das anfragen.
Da dachte ich mir
das kann man noch einfacher machen als immer diesen Text zu schreiben
Da habe ich einen Button auf die Webseite gesetzt
und jeder musste nur einmal draufklicken und hat diese Anfrage auch gestellt.
Bisher 756 weitere Personen haben das gemacht.
das heißt, der Bundestag muss 756 Anträge abarbeiten.
Und das nur, weil er nicht gewillt
war, das Gutachten freizugeben.
Er will es immer noch nicht veröffentlichen.
Die haben wohl inzwischen eine Halbtagsstelle die diese Anfragen abarbeitet.
Mittlerweile hat auch netzpolitik.org diese
Sache mal online gestellt
Da wurde sofort gedroht.
Jetzt überlegt sich der Bundestag weitere rechtliche Schritte.
Das gleiche ist passiert mit der Ackermann-
Geburtagsdinner-Anfrage
In 2008 hat der seinen 60. Geburtstag und Frau Merkel hat
ihn ins Kanzleramt eingeladen, mit reichlich Prominenz. Da gab es ein Abendessen
und Thilo Bode von Foodwatch hat
die Dokumente dazu angefragt,
also was wurde gegessen, wie war die Sitzordnung, was stand in der Rede,
und das sieht etwa so aus,
das musste vor Gericht erst durchgeklagt werden, bekam aber Recht,
die Dokumente mussten mit kleinen Schwärzungen veröffentlicht werden
das ist z.B. die Küchenrechnung, die Sitzordnung,
man sieht Herr Prof. Sauer ist nicht gekommen,
ansonsten nett anzusehen. Das Problem ist,
hier steht wieder drin
dass der Veröffentlichung nicht zugestimmt wird.
Da habe ich wieder einen Button auf die Webseite gesetzt.
Diesmal haben 842 auf den Button geklickt.
Diesmal hat das Bundeskanzleramt nachgegeben
und eingesehen, dass es keinen Sinn mehr hat
sie strichen also diesen Absatz
aus dem Anschreiben.
Ich hatte inzwischen den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Peter Schaar angerufen, also nicht per Telefon, sondern
ich hab um Vermittlung gebeten, und er hat auch direkt
zugestimmt, dass es nicht sein kann, wenn ein Gericht solche Dokumente freigibt,
dass man die dann nicht veröffentlichen kann.
Dabei ist definitiv ichtig,
wenn wir einen Diskurs haben wollen, kann es ja nicht sein, dass
wir das Dokumnt nicht im Internet öffentlich hintun und drüber reden können, sondern dass jeder
sich selber darum bemühen muss, Zugang zu den Dokumenten zu erhalten.
Das ist übrigens das Gesellschaftsspiel, das Freitags dann
auf der Tischrunde gemacht wurde.
Ein Würfelspiel, bei einer 5 landet man auf dem Platz von Frau Merkel oder so
Fand ich ganz gelungen
aus den Dokumenten der Informationsfreiheit mal ein Spiel zu machen.
Jetzt möchte ich 3 Ablehnungen vorstellen.
Quasi die Top-3-Ablehnungen von 2012
Die erste ist: Vorkehrungen für den 21.12.2012
Ist ja auch wichtig.
In den letzten Tagen vor Weihnachten hatte frag-den-staat den meisten Traffic über diese Anfrage.
Da hat jemand gefragt,
Da ich Angst vor dem Weltuntergang habe, möchte ich Sie bitten, mir alle verfügbaren Daten über
eine mögliche Evakuierung ganzer Städte oder Regionen zur Verüfgung zu stellen,
damit ich für den Tag X gewappnet bin.
Einer muss es ja fragen.
Das wurde an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestellt.
Problem nur, da schlägt
der Föderalismus zu. Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz
einschließlich der Evakuierung liegen auf Länderebene.
Aber alleine diese föderale Bürokratie
wenn ich das so lese, fühle ich wieder beruhigt,
die zweite Sache
Mehrländerbehörde NDR. Wir sind ja hier in Hamburg und der NDR
sitzt in Hamburg. Hamburg hat seit Kurzem ein gutes
Transparenzgesetz und der NDR ist
gehört nicht nur Hamburg, sondern per Staatsvertrag auch
Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen
also insgesamt vier Bundesländern.
da ist jetzt die Frage, wenn man eine Anfrage
an den NDR stellt, wer ist zuständig?
Da der Sitz in Hamburg ist, wurde eine Anfrage nach dem hamburgischen Transparenzgesetz gestellt.
Die Anwort des NDR war verwirrend, und zwar gibt es im Staatsvertrag eine Rechtsaufsichtsrotation.
Das heißt, abwechselnd sind die Bundesländer zuständig.
Folgerichtig führen die Regierungen dieser Länder die Rechtsaufsicht über den NDR
im Wechsel von jeweils 18 Monaten. Also, wenn man genau hinguckt
dann ist der NDR nur alle 54 Monate für 18 Monate unter dem
hamburgischen Transparenzgesetz anfragbar und das nächstemal im Januar 2015.
Das ist sehr schade.
Wie ein Meteoritenschauer, da muss man seine Anfragen genau abpassen.
Ich hab mir einen Wecker gestellt.
Den Januar 2015 verpasse ich nicht.
Dann natürlich die Teilnehmenden bei den ACTA-Verhandlungen.
Matthias Schindler hatte angefragt, wer denn eigentlich bei den
ACTA-Verhandlungen von deutscher Seite aus an den Verhandlungstischen saß.
Das könnten ja Lobbyisten gewesen sein.
Leihbeamte die vielleicht gar nicht Interessen der BRD vertreten.
Es ist wichtig zu erfahren wer das ist.
Und normalerweise sind Name und Dienstgrad
und Büroanschrift nicht
vom Datenschutz behaftet.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht extra vor, dass solche Daten
herausagegeben werden können. Allerdings wird abgelehnt, wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Denn in einzelnen Internetforen und Blogs
und in Videos sowie den dazugehörigen Kommentaren
wird zum Teil eine emotionale Diskussion geführt
bei der auch ehrverletztende Äußerungen und Drohungen
gegen an ACTA beteiligte Personen ausgesprochen werden.
Es scheint hinreichend möglich,
dass diese Personen persönlich bedrängt werden.
Im Klartext: der Internet-Mob kommt!
Da haben Leute im Internet was geschrieben
und das ist Grund genug für das Justizministerium
eine solche Anfrage abzulehnen.
Gefährdung der öffentlchen Sicherheit.
Dagegen wird auch gerade geklagt. Jedenfalls wurde Widerspruch eingelegt.
Der Falls ist noch am Laufen. Mittlerweile ist ACTA vom Tisch,
aber es wäre trotzdem interessant zu erfahren, wer da tatsächlich in
den Verhandlungsrunden dabei war.
Nun zur Lage der Information.
Die Lage der Information in Deutschland ist nicht so schön.
Das ist was ich das Amtsverschwiegenheitsmonster nenne.
Da oben ist ein Auge und so.
Aber wenn man genau hinguckt
sind das eigentlich Sachsen, Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachen.
Wir sind in guter Gesellschhaft in Europa,
die Länder um uns herum haben größtenteils Informationsfreiheitsgesetze.
Schweden seit 1766. Das erste dann in Brandenburg, 1998.
Auf Bundesebene seit 2006.
Aber es gibt immer noch 5 Bundesländer die keine
Informationsfreiheitsgesetze haben. Was bedeutet, dass wir da an amtliche Informationen
de facto nicht herankommen.
Österreich hat auch kein richtiges, Luxemburg auch nicht.
Aber wir müssen in Deutschland dringend was tun, gerade
Baden-Württemberg, was gerade grün-rot regiert ist
und eigentlich der Informationsfreiheit wohlgesonnen ist,
muss 2013 eines einführen.
Am besten was Besseres als Thüringen.
Es besteht dringend Reformbedarf.
Die ganzen Ausnahmen,
gerade die Betriebsgeheimnisse sind nicht abwägbar
gegen das öffentliche Interesse an der Information.
Das liegt auch am Grundgesetz, das letztlich den Datenschutz vor die
Informationsfreiheit tut. Da haben sich Experten mal Gedanken gemacht und
die Grünen haben eine Grundgesetzänderung eingebracht
die die Informationsfreiheit im Grundgesetz festschreibt.
Das ist gar kein symbolischer Akt, sondern eine rechtliche Sache
die getan werden muss.
damit man in höhren Instanzen gegen diese Geschäfts- und Betriebsheimnisse ankommen kann.
Weil die wiegen als Grundrecht mehr als die Informationsfreiheit
und deswegen brauchen wir Informationsfreiheit im Grundgesetz.
Die Grünen hatten nicht so viel Erfolg bei der aktuellen Regierung.
Aber vielleicht kommt da noch was.
Es muss auch eine Verwaltungsreform geben.
Man kann ja Gesetze ändern, aber letztlich müssen die Behörden selber sehen, dass
offenes Regierungshandeln gefragt ist. Da muss von oben Druck kommen,
dass letztlich die Behörden sich weiter öffnen.
OpenData vs. Informationsfreiheitsgesetz. Open Data ist ja gerade in alle Munde,
also offene Daten auf Portalen der Regierung.
Die Regierung wird 2013 ein Portal herausbringen.
Allerdings nicht alle dieser Datensätze werden richtig open sein im Sinne der Open-Definition,
dass die Nachnutzung möglich ist. Dennoch ist ein Datenportal eine gute Idee.
Allerdings ist alles auf frewilliger Basis.
Die Regierung wurde nicht gezwungen, das ist definitv zu begrüßen.
Allerdings versucht sich die Regierung
sich darauf zu versteifen, sie brauche jetzt keine Informationsfreiheit mehr.
Wir habe ein Bisschen OpenData gemacht, warum sollten wir jetzt noch ein Gesetz haben,
das Bürgern das Recht auf Information gibt?
Und da ist definitiv etwas falsch.
Denn natürlich gibt die Regierung nur das heraus,
was ihr opportun ist.
Wo kein Zündstoff dahinter steckt.
Das Informationsfreiheitsgetz ermöglicht es uns, gerade die Informationen
herauszufinden, die uns am Herzen liegen.
Wo der Zündstoff genau ist.
Deswegen darf diese OpenData-Diskussion nicht überhandnehmen
gegenüber dem Informationsfreiheitgesetz. Die aktuelle Regierung
hat das Informationsfreiheitgesetz evaluieren lassen vom Speyer-Institut
und da wurde auch fiel Reformbedarf angemerkt.
Viele Dinge müssen auf den aktuellsten Stand gebracht werden.
Und das ist bisher nicht passiert. Stattdessen konzentriert sich
die Regierung auf OpenData, was nicht schlecht ist,
aber nur ein Teil der Medaille.
Ein gutes Beispiel dafür ist,
der Bundeshaushalt den Lindenberg mal für das Projekt
Offener Haushalt angefragt hat.
Er liegt im XML-Format, also als Datensatz vor, wird aber
nur herausgegeben als HTML oder PDF.
Und nicht vollständig, nur in aggregierter Form.
Wir wollen natürlich Zugriff auf die Rohdaten des Haushalts.
Wir wollen genau wissen, welche Stellen wie verplant sind.
Da wurde diese Anfrage gestellt und abgelehnt.
Weil Rohdaten und XML ein Entwurf sind.
Und somit nicht ein amtliches Dokument.
Plus andere Ausreden.
Da zeigt sich, wo das Ende von OpenData ist.
wenn selbstverständliche Daten nicht herausgegeben werden.
Die Nachnutzung. Wir hatten das ja bei den Bundestagsgutachten gesehen
letztlich muss man das im Hinterkopf haben,
wenn die Nachnutzung nicht geregelt wird, passieren so Sachen wie
mit einem Klick doch noch
anfragen, niemand darf es veröffentlichen, was ja absoluter Unsinn ist.
Das Internet ist halt, das geht gar nicht anders,
wenn man etwas mit jemandem teilen will, dann ist das ja schon eine Veröffentlichung.
Da muss von Anfang an die Nachnutzung geregelt sein.
Eigentlich ist der Gedanke hinter dem Informationsfreiheitsgesetz,
dass die Information die man anfragt,
amtliche Werte größtenteils, weiter verwendet werden können.
Aber wir sind auf ein Problem gestoßen und das muss anders geregelt werden.
Das Netz kann Piraterie ganz gut,
auch bei solchen Dokumenten, die werden dann mal eben irgendwo online gestellt.
Die Nachnutzung kann man nicht mehr verhindern.
Gebühren. Eine Informationsfreiheitsanfrage
kann bis zu 500 Euro kosten. Das schreckt einige ab.
Viele Behörden senden direkt auf die Anfrage
einen automatischen Formbrief,
dass die Anfrage bis zu 500 Euro kostet und ob man sie zurückziehen möchte.
Das ist natürlich nur eine Drohgebärde,
letztlich kosten die meisten Anfragen gar nichts.
Das ist auch
eine sehr gute Eigenschaft. Gebühren schreckne den Bürger nur ab.
Aber letztlich sind wir ein Stückchen weiter.
Bei der ACTA-Anfrage war nämlich noch ein Teil dabei, bei dem Matthias Schindler
sehr viel wissen wollte. "Schicken Sie mir alle Dokumente zu ACTA".
Das erzeugt viel Aufwand kann kann tatsächlich 500 Euro kosten, was dann auch legitim ist.
500 kann eine Person etwas abschrecken,
aber wenn sich das Internet mal hinsetzt
und ein Wochende crowdfunded, da kamen hier einmal 7000 Euro zusammen
und damit kann man nicht nur die 500 Euro bezahlen,
damit kann man auch einen Widerspruch finanzieren,
oder auch eine Klage.
Das heißt, Gebühren sind auch keine
Abschreckung mehr für wirklich interessante Information.
Der Staat hat zwar einige Asse im Ärmel, wenn z.B. eine Anfrage mehrere Sachen enthält,
dann kam es auch schon vor, dass eine Anfrage in mehrere gesplittet wurde,
dann kostete jede 500 Euro, insgesamt dann 5000.
Aber letztlich lassen sich Kosten
im Internet nicht mehr so als Druckmittel,
als Mauer einführen. Weil
wir können halt sehr schnell sowas crowdfunden, wenn jeder nur 5 Euro gibt,
dann brauchen wir nur 100 Leute.
Gerichtsentscheidungen. Da gab es
jetzt vor Kurzem erst die Entscheidung, dass die
Prüfberichte des Rechnungshofes veröffentlicht werden müssen.
Das ist eine sehr gute Entscheidung.
Gerade die Rechnugshöfe waren immer sehr zurückhaltend.
Gerichtsentscheidungen sind eine der vielen Sachen
die Informationsfreiheit wirklich voran treiben.
Es ist nicht die Politik die aktiv Verbesserungen macht, sondern einzelne Bürger die kämpfen
für ihre Recht auf Informationsfreiheit und auch klagen
unnd meistens auch gewinnen.
In Deutschland wurde die Informationsfreiheit von Gerichten
stark verteidigt und man ganz gute Chancen
wenn man die Anfrage einigermaßen realistisch gestellt hat.
Das heißt, Gerichtsentscheidungen sind sehr wichtig. Denn sobald ein Gericht entscheidet,
dass ein Dokument veröffentlicht werden muss, heißt das auch,
dass alle anderen Arten dieses Dokuments bei der Behörde öffentlich werden.
Wir erwarten 2013 eine Entscheidung, dass der Bundestag tatsächlich
die Dokumente des wissenschaftlichen Dienstes veröffentlichen muss.
Er produziert bis zu 3000 im Jahr.
Da freue ich mich schon drauf, dass wir dann eine
kleine öffentliche Bibliothek aufbauen von diesen Dokumeten.
Ich hoffe, der Bundestag lässt sich überzeugen, sich das nicht einzeln zuschicken zu lassen
sondern selbst mitzuhelfen das zu veröffentlichen.
Dann das hamburgische Transparenzgesetz.
Das war der größte Schritt für die Informationsfreiheit
in den letzten 6 Jahren. Da kann man mal Appluas gegen
für alle daran beteiligt waren.
Denn das hamburgische Transparenzgesetz
kehrt das Ganze um. Jetzt müssen Verträge von Anfang an veröffentlicht werden.
Es gibt ein Transparenzregister, in das Dokumente iengetragen werde müssen.
Das kommt zwar erst in zwei Jahren, aber es wird kommen.
Und das dreht halt Pull in Push um.
Es erweitert die Rechte, es wägt gegen die Geschäftsgeheimnisse ab.
Daseinsvorsorgeverträge müssen veröffentlicht werden.
Es ist ein ziemlich gut gemachtes Gesetz.
Allerdings kam es tatsächlich aus dem Volk heraus. Es war eine Volksinitiative
Der Impuls kam aus
dem Vok und das war sehr gut so. Hätte die Politik da
einen Impuls gegeben, man kann es in Thüringen sehen,
da läuft das Informationsfreiheitsgesetz gerade aus und es muss ein neues her.
Der erste Entwurf ist
mit den Worten von David Schraven
eine Erfindung aus der Hölle.
Und zwar insofern, dass kommerzielle Nutzung
der Information verboten ist, was aber
den gesamten Journalismus ausschließt.
Natürlich muss der Journalismus mit diesen Informationen arbeiten können.
Hamburgisches Transparenzgesetz - sehr gute Sache! Jedes Transparenzgesetz
das noch kommen wird muss sich an diesem messen.
Da guck ich auch auf Baden-Württemberg, wenn die grün-rote Regierung da etwas baut,
dann muss das mindestens das hamburgische Niveau erreichen.
Das hier ist der IFG-Trend von 2006 bis 2011,
die offiziellen Zahlen aus dem Bundesinnenministerium.
2006 gab es mehr, weil es da erst eingeführt wurde,
danach flaut das Interesse etwas ab. 2010 gab es dann
wieder etwas mehr. 2011 hat es sich verdoppelt.
Das ist eine coole Sache.
Ich kann einen exponentiellen Trend erkennen.
Wenn wir jetzt 2012 gucken, werden es bestimmt 6000.
Es werden auf jeden Fall 6000, wenn jeder hier im Saal eine Informationsfreiheitsanfrage stellt.
denn im Vergleich: 2011 hatte Großbritannien 47000 Anfragen auf 63 Mio. Bewohner.
Da muss man sich fragen: Was ist denn hier los?
Großbritannien hat 18 mal mehr Anfragen pro Bewohner.
Also vielleicht ist das einfach die deutsche Mentalität.
Informationsfreiheit, ist das ein Selbstzweck?
Wir haben z.B. die Ackermann-Dokumente gesehen.
Okay, jetzt weiß ich, er saß gegenüber von Frau Merkel.
Hilft mir das jetzt irgendwie weiter?
Thilo Bode von Foodwatch, der das angefragt hatte,
dem hat das sicherlich weitergeholfen. Er hatte eine Kampagne gegen den Ackermann, glaube ich.
Aber die Informationen die man befreit sind dazu da,
die Asymmetrie zwischen Bürger und Staat zu verringern.
Die ist natürlich immer gegeben, der Staat weiß immer etwas mehr als der Bürger.
Aber per Informationsfreiheit kann man diese Asymmetrie etwas verringern und dem Bürger mehr
Information an die Hand geben, um bessere Entscheidungen zu fällen.
Zum Beispiel bei Wahlen. Für mich gehen Informationsfreiheit und Wahlen Hand in Hand.
Wenn man nicht weiß, was der Staat tut,
sondern aus nur aus Pressemitteilungen erfährt,
dann kann man keine gute Entscheidung an der Wahlurne treffen.
Dazu bedarf es der Informationsfreiheit.
Natürlich ist auch die Korruptionsbekämpfung im Raum,
aber da bin ich etwas skeptisch.
Natürlich kann man keine Anfrage stellen: Bitte schicken Sie mir eine Liste der korrupten Beamten bei Ihnen.
Aber durch kontiniuerliches Nachfragen von bestimmten Informationen, bin ich mir sicher, dass man korruptes Verhalten
eindämmen kann. Wenn eine Behörde merkt, dass sie regelmäßig Information zu
einem bestimmten Thema liefern muss, dann achtet sie darauf, dass sie entweder
ihr korruptes Verhalten sehr verbirgt oder aber, dass sie wirklich
transparenter arbeitet und dass sie vielleicht irgendwann
Information selbständig veröffentlich.
Da hab ich noch ein Projekt am Start das ich demnächst hoffenltich launchen werden,
um kontiniuerlich Informationsfreiheitsanfragen
an bestimme Behörden zu bestimmten Themen zu stellen.
Informationsfreiheit und Journalismus.
ich hatte es ja vorhin schon erwähnt, da hatte jetzt irgendwie
die Welt oder so ein Positionspapier gehabt, aber es wird nicht veröffentlicht.
Journalismus ist da irgendwie noch weiter zurück.
Informationsfreiheit wird zwar sehr intensiv genutzt, aber wenn man sich
Journalistenschüler anguckt, die wissen oft nicht, was Informtionsfreiheit ist.
Wobei ich mich immer frage: Ihr seid Journalisten, eure Aufgabe ist
Informationen zu beschaffen, aber ihr kennt euch mit diesem Gesetz nicht aus - was läuft da schief?
Aber wir versuchen das jetzt zu beheben.
Wir versuchen die Anfragen die auf frag-den-staat aufschlagen und beantwortet werden
und auch Ergebnisse liefern genauer anzuschauen
und journalistisch aufzuarbeiten.
Die publizieren wir dann zusammen
auf dem Zeit-Online OpenData-Blog.
Hoffentlich bringt das was und zeigt ein Bisschen, dass Informationsfreiheit für Journalisten
definitv eine gute Sache ist, dass sie es auf jeden Fall mehr ausprobieren sollten.
Dann die Hacker-Ethik.
Private Daten schützen, öffentliche Daten nützen.
Oder umgekehrt. Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.
Wir haben hier dieses Buch z.B. von Julian Assange, "Cypherpunk". Wir sollten kryptografish aufrüsten.
Der Staat überwacht alles, wir sollten Kryptografie nutzen.
Um unsere Anonymität zu bewahren. Um unsere Kommunikation vor fremder Einsicht zu schützen.
Aber vergesst diesen zweiten Part nicht. Öffentliche Daten nützen.
Wir können natürlich sehr viel besser als Deutsche diesen Datenschutz
betreiben, unsere eigenen Daten zu schützen.
Aber wir müssen diese öffentlichen Daten auch nützen,
sonst verlieren wir auf der anderen Seite komplett.
Wir können uns total abschachteln und als Hacker-Gemeinde unseren Kryptokram machen, aber
das hilft auf Dauer nicht, denn der Rest der Bevölkerung
kommt mit dem Kryptokram vielleicht nicht so klar. Und da müssen wir sie unterstützen, und zwar
durch das Nützen öffentlicher Daten, durch das Stellen von Informationsfreiheitsanfragen.
Weil nur damit letztlich kommen wir
in einer besseren Demokratie an. Vielen Dank!
[Langer Applaus]
So, dann wären wir jetzt bei den Fragen.
An zwei Punkten würde ich nochmal Nachdenken empfehlen.
Also ich werde morgen Abend in meinem Vortrag
beispielsweise, du hast Korruption angesprochen, mal rausarbeiten
wo Staat und Wirtschaft zusammenarbeiten in der Abwehr von Anfragen.
Das ist ja eine spannende Geschichte. Die Verwaltung hasst ja Informationsfreiheit,
sie widerspricht ihrem Verständnis.
Die Wirtschaft will nichts rausgeben, Beispiel Geschäftsgeheimnisse,
wo man dann wirklich auch zugeschoben hat. Wenn Sie uns jetzt schreiben, dass ... dann können wir so antworten
und den Dings ablehnen. Da gibts auch ein paar ganz interessante Dinge.
Gar keine Korruption, sondern nur einfach
das entschiedene Dagegenhalten.
Zweiter Punkt wo ich deinen Optimismus nicht ganz teile,
sind die Gerichtsentscheidungen.
Die Gerichtsentscheidungen die wir haben sind 50% zugunsten der Kläger ausgegangen. Das ist die gute Nachricht.
Das Glas ist halb voll. Aber diese 50% zeigen natürlich auch,
50% der Anträge der Anträge der Bürger sind zu Unrecht abgelehnt worden.
Man müsse jetzt nur noch gewichten, was war das.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat abgelehnt: Einsicht in die 17000 Seiten des Mautvertrages.
Wegen Geschäftsgeheimnis unter anderem.
Umgekehrt hat dasselbe Verwaltungsgericht gesagt: Aber ihr dürft nachgucken, welche Kugelschreiber die Abgeordneten bestellt haben.
Das war ein wichtiger Punkt damals.
Kurz vor Jahresende haben alle ihre Füllfederhalter gekauft.
Ist sicher spannend, aber ich denke, die Gewichtung eines Milliardenprojektes
wo eine Lizenz zum Gelddrucken erteilt worden ist,
im Vergleich zu dem, dass sich ein paar Abgeordete Kugelschreiben besorgt haben,
ist keine Relation.
Deswegen sollten wir die Rechtsprechung auch noch überprüfen.
Da teile ich deinen Optimismus nicht ganz so doll.
Weils ja eine Frage sein soll:
Worauf gründest du deinen Optimismus?
Also, mein Optimismus ist natürlich auch
ein kleiner Selbstzweck. Ich betreibe diese Seite, damit Leute darüber Anfrage stellen.
Und wenn ich jetzt hier sage, das funktioniert eh alles nicht, kommt ja keiner.
Aber es fuktioniert offenbar in 50% der Fälle, wenn man klagt.
Und da bin ich auch weiter optimistisch, dass das besser wird.
Ich glaube, sobald wir einen Regierungswechsel haben, kriegen wir vielleicht
ein paar bessere Informationsfreiheitsgesetze. Auf Bundesebene zum Beispiel.
Ich bin nicht der Meinung, dass es schlechter wird.
Es kann ja eigentlich nur besser werden.
[Applaus] Klatschen für Optimismus!
Haben wir noch Fragen aus dem Internet?
Ja, wir habne noch eine Frage, und zwar:
Gibt es EU-Richtlinien für die Einführung des IFG?
Es gibt EU-Richtlinien für sowas.
Deswegen hat der Bund sich so gedrängt gefühlt das umzusetzen.
Aber Herr Tauss weiß das sicherlich besser, der war nämlich dabei und hat das selber umgesetzt.
Im Umweltbereich!
Im Umweltbereich, aber das war ja schon in den 90ern.
Ja natürlich, ja ich bin ja ein alter Mann. In der Tat hat sich nicht viel getan. Ich kann nur das positive Beispiel nennen.
Es gib aber auch eine EU-Direktive mit der man EU-Informationen anfragen.
da gibts auch eine nette Seite ask-eu.org, falls man da Informationen anfragen will, einfach dahin gehen.
Gut, dann haben wir noch eine Frage an Mikro 3, bitte.
Ich wollte fragen wie das aussieht mit Informationen die z.B. von irgendwelchen Fraktionen angestellt wurden
und dann abgelehnt bzw. nur unter Sicherheitsvorkehrungen zugänglich gemacht werden.
Im Sicherheitszentrum vom Bundestag oder wie es genau heißt.
Ob man die auch iregendwie freikämpfen kann.
Also die kann man auf jeden Fall nicht freikämpfen.
Das ist halt ein Recht der Abgeordneten, sowas zu sehen.
Dabei handelt es sich wahrscheinlich auch um kleine Anfragen oder andere Anfragen von Abgeordneten
das hat leider nichts mit Informationsfreiheit zu tun. Abgeordnete haben quasi
genaue Regeln nach denen sie Informationen anfragen können.
Die sind dem einzelnen, einfachen Bürger nicht eröffnet.
Was umstritten sein kann. Vielleicht sollten wir auch da mehr reinschauen dürfen.
Gerade was im Geheimschutzraum im Parlament, das klingt ja immer sehr seltsam,
aber das ist auch ein größeres Stück Arbeit sowas zu ändern.
Gut, haben wir noch eine Frage aus dem Internet?
Nein, aktuell nicht. Dann machen wir weiter mit Mikro 1.
Ich hab eine kleine technische Frage. Wie werden die Anfragen überhaupt
an die einzelnen Behörden gestellt. Werden die eingescannt und gefaxt oder per E-Mail oder wie läuft das eigentlich?
Per E-Mail. Wir machen uns da nicht groß die Mühe. Da hat sich auch bisher noch niemand beklagt.
Wir schicken halt in manchen Jurisdiktionen, auf Bundesebene z.B.,
die Postadresse des Nutzers mit, damit die Behörde,
die meisten wollen nicht per E-Mail antworten,
schicken dann eben einen Brief. Da ist der Nutzer dann verantwortlich, das einzuscannen und hochzuladen.
Aber z.B. in NRW und Hamburg schicken wir die Postadresse schon gar nicht mehr mit, um die Behörde zu zwingen per E-Mail zu antworten.
Allerdings ist das für die Behörde ein sehr komischer Zustand.
Versteht die nicht - frag-den-staat, was ist das, machen die das direkt öffentlich?
Wir müsse halt immer erklären, wir agieren als E-Mail-Anbieter.
Sie könnten auch an hotmail.com schicken und der Nutzer könnte es auf sein Blog stellen.
Wir vereinfachen halt den Prozess, man schickts an @frag-de-staat.de, es landet online
ist quasi das Gleiche under Nutzer hat quasi seine Zustimmung gegeben
daduch dass er den Service nutzt.
Das muss man den Behörden immer mal klarmachen.
Ansonsten akzeptieren die E-Mail eigetlich ganz gut.
Hat sonst noch jemand Fragen?
Ich ab noch eine Frage aus dem IRC.
Gibt es außer Gesetzen, Informationen zur Verfügung zu stellen, auch Vorschriften
die eine verständliche, übersichtliche Darstellung verlangen?
Kannst du nochmal wiederholen, bitte?
Eine verständliche, übersichtliche Darstellung dieser Information verlangen?
Also, es gibt in den Informationsfreiheitsgesetzen immer sowas, dass der Aktenplan
doch veröffetlicht werden woll. Stichwort "soll".
Da hält sich dann keine Behörde dran. Das hat auch, glaub ich,
Herr Simon Weiß in Berlin mal ausprobiert.
Er hat versicht Aktenpläne zu besorgen. Hat keine gefunden in Berlin.
Das ist ein Problem, letztlich weiß der Bürger gar nicht, wonach er anfragen soll.
Was ist ein Aktenplan?
Ein Aktenplan, der besteht aus einem Verzeichnis, wie die Informationen in der Behörde sortiert sind.
Da kann man halt genau nachgucken, was die Behörde überhaupt da hat.
Dann kna man sagen, ich möchte das haben, dann kann es ggf. bekommen.
Aber die Aktenpläne sind halt größtenteils nicht vorhanden.
Man muss aus der Presse erfahren, dass sowas da sein könnte.
Oder sich überlegen, dass sowas vorliegen muss.
Es ist wirklich ein Problem, das nicht zu wissen.
Man kann halt nur Sachen anfragen, die tatsächlich vorliegen.
Die Behörde nicht verpflichtet, extra eine Information zu erschaffen.
Man kann nicht sagen, bitte erstellen Sie mir einen Bericht.
Sonden halt nur, wenn dieser Bericht existiert, schicken Sie ihn mir zu.
Damit hatten wir auch schon einige Probleme, z.B. dass wir gesagt hatten,
wir hätten gern eine Liste von allen Dokumeten. Und dann hieß es
die Liste liegt leider nicht vor.
Wir haben die ganzen Dokumetnen, aber niemand weiß, wo die genau liegen oder
ob es davon eine Liste gibt.
Ist uns alles schon passiert, aber da muss
man drauf beharren und genauer nachhaken,
wenn der Aktenplan nicht da ist, muss man halt drauf beharren, dass eine Auflistung verfügbar sein muss.
Gut, die linke Seite hat jetzt auch Fragen.
Eine konkrete Frage. Ich hab von einer Landesstatistikbehörde eine
Antwort bekommen im Rahmen eines Auskunftersuchens,
das ist eine sehr ausführliche Antwort, geh sehr ins Detail und endet mit
Vermerk, dass sie mir verbietet, diese zu veröffentlichen,
und verweist auf das Urheberrecht.
Ich weiß nicht, ob du das in der Pauschalität beantworten kannst, aber ist sowas tragbar?
Es ist ja eine Art Gutachten. Ich seh eine gewisse Parallelität zu dem was du eben aus dem Bundestag
berichtet hast und aus meinem Bauchgefühl heraus würde ich sagen, das sind Sachinformationen
da sind keine persönlichen Daten drin, und wenn, kann ich sie schwärzen, wenn sie mich betreffen.
Warum nicht veröffentlichen.
Welches Land war das? Niedersachen.
Ja, das hat man halt keine Informationsfreiheit, worauf man sich berufen könnte.
Allerdings, amtliche Werke unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz.
Paragraf 5, weiß nicht genau. Und deswegen kann man versuchen,
zu sagen, das ist jetzt ein amtliches Werk, das hat eine Behörde erstellt,
ich würde es mal probieren!
Das Veröffentlichen, vielleicht kann man das auch irgendwie irgendwohin stellen und keiner weiß, wie es dahin gekommen ist.
Gut, dann hier noch diese Frage.
Hallo, Thomas von Open Knowledge Foundation Österreich. Noch eine Anmerkung oder ein Trick.
Bzgl. Antworten von staatl. Stellen auf Informationsfreiheitsanfragen.
Bei uns ist es zumindest so, dass nach Verwaltungsgesetzbuch es so sein muss,
dass Menschen mit Sehbehinderungen oder sonstigen Einschränkungen
diese behördlichen Dokumente auch
lesen oder verstehen können müssen. Das heißt,
das so ein Weg, wie man hier auch OpenData in die Anfragen rein bekommt.
Weils dann natürlich ein Problem gibt, wenn ich wirklich nur
einen eingescannen Ausdruck von einer Excel-Liste hab.
Das hatten wir uns wirklich mal überlegt. Auf dem letzten Congress
kam direkt danach ein Blinder zu mir und sagte, hier gibts das Behinderten-Gleichstellungsgesetz.
Das besagt, amtliche Informationen müssen auch für Sehbehinderte
verfügbar sein. Problem ist nur, die Behörde entscheidet in Deutschland, wie.
Das heißt, im Zweifelsfall kriegt man Braille zugesendet
und dann ist man auch nicht wesentlich weiter. Aber wir hatten auch
wirklich überlegt, so einen Satz in den Anfragetext reinzuschreiben:
Nach Gleichstellungsgesetz schicken Sie es bitte maschienenlesbar zu.
Uns war nicht klar, ob jeder Anfragesteller dann automatsich blind sein muss,
oder ob man das von einem Blinden der alle Fragen stellt macht,
wir haben versucht, da einen kleinen Hack einzubauen, aber sind da noch nicht weiter gekommen.
Aber vielleicht sollten wir das auf jeden Fall weiter verfolgen.
Übrigens, frag-den-staat.at steht in den Startlöchern. Das ist auch eine Sache
die wir nochmal auf den Weg bringen wollten.
Gut, ist das Internet noch zu sprechen?
Das Internet hat sich leergefragt, dann die 2 bitte.
Du betreibst die Seite ja nicht selbst, sondern eine Foundation. Finanziert sich das auch darüber?
Wie finanziert ihr euch? Das kostet ja alles Geld, braucht ihr noch Geld?
Wir brauchen Geld, wir sind auf Spenden angewiesen,
das frag-den-staat-Projekt hat auch ein Spendenbanner auf der Seite.
Meine aktuelle Arbeit wird von der Open Knowledge Foundation
in Großbritannien finanziert, also cross-channel,
also über den kleinen Kanal rüber.
Aber wir sind auf Spende angewiesen. Die Open Knowledge Foundation ist eine gemeinnütziger Verein,
ihr könnt eure Spenden absetzen, wenn ihr frag-den-staat unterstützenswert findet, oder andere Projekte
der Open Knowledge Foundation. Wir würden uns sehr über eure Spende freuen.
Gut dann jetzt bei der 1, bitte.
Sollte man frag-den-staat woanders auch mache wollen und nicht von vorne
anfangen wollen, gibts eine Möglichkeit an den Code zu kommen?
Ja, also, der Code ist auf Github.
github.com/StefanW/Froide/ der Code ist MIT-lizenziert, ein Python-Projekt. Es gibt auch ein Rails-Projekt,
diese Software steht hinter dem Portal in Großbritannien.
Also Rails-Entwickler können da hingehen, Python-Entwickler können dort hingehen.
Die Software ist frei und kann auch überall aufgesetzt werden.
Ich nehme auch gerne Hilfe entgegen, wenn es Iteresse gibt mitzuarbeiten.
[Applaus]
Haben wir noch Fragen?
Im IRC: Gibt es Planungen, welches Bundesland demnächst ein IFG verabschiedet?
Also, Baden-Württemberg steht auf jeden Fall in den Startlöchern.
Die Regierung ist dem ganz wohlgesonnen, was man so hört,
alle anderen Regierungen eher nicht
die sind konservativ dominiert, und da ist es mit dem IFG-Wunsch nicht so weit her.
Thüringen bekommt ein neues IFG, ein Update,
dass wollte ich auf frag-den-staat hinzufügen.
frag-den-staat hat momentan nämlich nur NRW, Berlin, Brandenburg, Hamburg und die Bundesebene.
Thüringen ist das nächste was ich da mal reintun werde.
Wenn ihr mehr Bundesländer wollte, mit Spenden lässt sich das auf jeden Fall beschleunigen.
Dann du noch, bitte!
Die Mitarbeiter die diese Anfragen auswerten, wie sehr helfen die nach?
Also, wenn du so eine Anfrage stellst wie vorhin, bitte schicken Sie mir den Bericht
auf den in diesem Artikel verwiesen wird,
sperren die sich dann und sagen, ich weiß leider nicht was Sie meinen?
Es kommt gaz auf die Behörde an. Dem Pessimismus den auch Herr Tauss gerade
in den Raum gebracht hat, möchte ich widersprechen. Behörden, es gibt das schwarze und weiße Schafe.
Wir wollen beide darstellen. Die weißen Schafe, also die Behörden die sehr nette Antworten schreiben,
auch wirklich ins Rampenlicht stellen, aber natürlich auch die Behörden die unwirschoder gar nich antworten.
Wir wollen beides darstellen und es ist auch ganz unterschiedlich.
Ich hab sehr viele Geschichten auf frag-den-staat gesehen, wo sich Anfragesteller bedankt haben
nochmal telefoniert und Details abgesprochen haben
das ist sehr schön zu sehen. Es gibt aber auch viele Anfragen die hoffnungslos
verspätet sind, zu spät ankommen, und dann ist die Anfrage in der Behörde verloren gegangen.
Kann beides vorkommen. Wir unterstützen aber die Anfragestellen, wenn sowas passiert.
Wir geben Tipps wie man weiter vorgeht.
Dafür machen wir das, damit man nicht allein ist.
Dann bitte du bei der 2.
Auf Englisch?
Yes.
Ich bin aus Manchester, England.
[englische Rede]
Hat das IRC noch fragen? Dann Du bei der 3, bitte.
Ich wollte fragen, ob ihr die Anfrangen nur als solche im Portal habt oder ob ihr auch eine Statistik macht
welcher Behörden und Ämter besonders gewillt sind, Anfragen zu beantworten
als kleine Nachilfe zu Transparenz und Mitarbeit.
Also, wir hatten uns überlegt, unterschiedliche Anfragetexte für die Behörden auszuarbeiten.
Wir ranken die Behörden nach einer Heuristik oder manuell von 1 bis 5.
Wer besonders schlecht gerankt ist, bekommt die härtesten Anfragetexte mit den ganzen Paragraphen
und ganz vielen Drohungen und der Anwalt ist auch schon fast eingeschaltet.
Die Behörde immer sehr nett antwortet, kriegt auch eine nette Anfrage.
Das hatten wir uns mal überlegt einzuführen oder auch
bei Behörden die besonders garstig immer sind die Benutzer direkt zu begleiten.
Definitv möglich, müssten wir vielleicht mal in die Software einbauen.
Nicht das Killerfeature, wie ich mir das gerade vorstelle, aber kann man mal drüber nachdenken.
Ich dachte eher so an einen Pranger.
Top 100, Flop 100.
Hot or nor für Behörden. Wir haben ja schon Anfragen die abgelehnt wurden
da kann vielleicht mal gucken, letztlich hängt aber die Ablehnung oft mit der Information die angefagt wurde zusammen.
Die Behörde kann gar nichs rausgeben, was die Sicherheit betrifft. Ist vielleicht nicht immer richtig, kann man durchklagen,
in vielen Fällen ist das aber doch nicht vom Gesetz abgedeckt,
da kann die Behörde dann auch nichts für.
Beispiel Geheimdienste. Das ist eine Bereichtsausnahme.
Niemand kann den BND anfragen.
Der ist komplett ausgenommen. Man kriegt dann nur die Information zurück, dass der BND ausgenommen ist.
Es schwierig so ein Ranking automatisiert zu erstellen.
Aber wir sollten mal gucken.
Also, die Daten sind öffentlich, man muss vielleicht mal ein paar genaue Berechnungen machen.
Gut, hat noch irgendjemand eine Frage?
Dann ist jetz der Moment an dem ihr hervortreten solltet. Oder im Internet?
Ja, vom IRC. Wie wird die Vollständigkeit der Information sichergestellt?
Das kann man natürlich nicht.
Die Behörde antwortet und Behörden wollten zwei Dinge machen,
nämlich erstens wenig Arbeit und zweitens keine Fehler machen.
Die Vollständigkeit wiederspricht natürlich
wenig Arbeit. Aber Fehler machen:
Und das Informatiosnfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, man dagegen klagen und wenn herauskommt,
dass eine Behörde absichtlich Informationen unterschlagen hat, geht es dem Behördenmitarbeiter
schlecht. Er möchte keine Fehler machen.
Und deswegen kann man grundsätzlich darauf vertrauen, das er die Information so rausgibt.
Und wenn wir dieses Vertrauen nicht haben, dann ist es eh zu spät, dieses Grundvertrauen,
dass wenn wir das Informationsfreiheitsgesetz nutzen,
und dann Informationen zurück bekommen, dann müssen wir, na ja,
vertrauenen, jedenfalls erstmal damit leben, dass diese Information das ist was wir bekommen.
Wenn man weiß, dass da noch mehr ist, muss man halt klagen und versuchen mehr Einsicht zu erhalten.
Aber eine Vollständigkeit können wir nicht garantieren und vielleicht die Behörde selber nicht
weil sie nicht weiß, was für Informationen sie noch hat. Die sind oft sehr unsortiert.
Gut, dann wars das jetzt mit IRC.
Wo sitzt das Interent überhaupt?
Das Internet sitzt da in einem dunklen Zimmer.
Aber da sollte man nicht reingehen.
Da sind Katzen und so, das ist komisch.
Wenn niemand mehr eine Frage hat, dann vielen Dank an Stefan und einen Applaus bitte.